Dresden - Für die Landtagswahl haben bereits über 100.000 Dresdner Briefwahlunterlagen beantragt. Das liegt weit über der Landtagswahl 2014 zum vergleichbaren Zeitpunkt, bei der 70.000 Wahlscheinanträge gestellt wurden. Seit 2008 die Notwendigkeit der Begründung für die Briefwahl weggefallen ist, nutzen sie immer mehr Wähler. Das Briefwahlbüro in der Theaterstraße suchen täglich 900 Dresdner auf, um die Sofortwahl durchzuführen.
Früher war die Stimmabgabe am Stichtag der Wahl in einem Wahllokal vor Ort der Normalfall. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen mussten besondere Gründe angegeben werden. So wählten zur Landtagswahl 2004 etwa 16 Prozent per Briefwahl. 2008 wurde die Notwendigkeit einer Begründung aufgehoben und zur Landtagswahl 2009 nutzten bereits über 21 Prozent, 2014 schon 28 Prozent der Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit der Briefwahl.
Das Briefwahlbüro suchen derzeit pro Tag etwa 900 Wahlberechtigte auf, um die sogenannte Sofortwahl durchzuführen. Die Wahlberechtigten stellen hier einen Antrag auf einen Wahlschein und können dann sofort vor Ort wählen. Im Briefwahlbüro haben bereits über 10 000 Personen gewählt. Briefwahlunterlagen können außerdem auf weiteren Wegen angefordert werden. Hinweise zur Briefwahl, zum Wahlscheinantrag und zum Briefwahlbüro sind unter [www.dresden.de/briefwahl]www.dresden.de/briefwahl zu finden.
Grundsätzlich ist die Beantragung bis Freitag, den 30. August 2019 bis 16 Uhr möglich. Bedenken sollten die Antragsteller jedoch die jeweiligen Postlaufzeiten. Sollte ein bereits beantragter Wahlschein nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden, kann der Wahlberechtigte am Wahlsonntag sein Wahlrecht nicht ausüben. Zudem müssen alle Wahlbriefe bis Sonntag, 1. September 2019, 16 Uhr im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, angekommen sein, um bei der Stimmenauszählung berücksichtigt zu werden.
Vielleicht entscheidet sich aber auch die Mehrheit der etwa 320 000 Wahlberechtigten, die bisher keine Briefwahl beantragt haben, am 1. September 2019 ihr Wahllokal aufzusuchen. Mitgebracht werden sollten die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis. Gewählt werden kann zwischen 8 und 18 Uhr, die Adresse des Wahllokals findet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ ist auch im Wahllokalfinder der Landeshauptstadt Dresden, [www.dresden.de/wahllokalfinder]www.dresden.de/wahllokalfinder, durch Eingabe der eigenen Adresse das zuständige Wahllokal zu finden. Von den insgesamt 365 Wahllokalen sind 261 barrierefrei. Zum Vergleich: Zur Landtagswahl 2004 waren es nur 60 von 366.