Leipzig- Die Landesdirektion Sachsen hat die Doppelhaushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Jahr 2021 und 2022 genehmigt.
Die Landesdirektion Sachsen hat die Doppelhaushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Jahr 2021 und 2022 genehmigt. Dementsprechend darf die Messestadt einen Kredit in Höhe von 481 Millionen Euro unter Auflagen aufnehmen. Konkret bedeutet das 346 Millionen Euro im Jahr 2021 und 135 Millionen Euro im Jahr 2022. Die Genehmigung der Satzung wurde mit der Auflage verbunden, dass die Stadt Leipzig die Kreditaufnahme an die tatsächlich umgesetzten Investitionen anzupassen hat. Die Messestadt muss die Landesdirektion außerdem vierteljährlich über die aktuelle Entwicklung der Stadtfinanzen informieren.