Sachsen- Seit Montag greift die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Die aufgeführten Lockerungen treten aber nur in Gebieten in Kraft, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Ansonsten gilt weiterhin das bundesweite Infektionsschutzgesetz.
Aktuell kann allein Leipzig von den Lockerungen profitieren. Somit gelten reduzierte Kontaktbeschränkungen und die Gastronomie darf ihre Außenbereiche wieder betreiben. Ebenso können Kinos, Theater, Konzerthäuser und Museen unter Auflagen wieder öffnen, Open-Air-Veranstaltungen sind wieder möglich. Maximal 20 Kinder und Jugendliche dürfen zusammen trainieren, für medizinische Patienten und kontaktlosen Sport dürfen auch die Fitnessstudios wieder öffnen.