Sachsen- Mit den am heutigen Freitag in Kraft tretenden verschärften Corona-Regeln im Freistaat, sollen ab 25. November auch andere Regeln im ÖPNV gelten.
Aufgrund der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetztes durch den Bund, müssen ab kommenden Mittwoch Fahrgäste in Bus und Bahn einen gültigen 3-G Nachweis mit sich führen. Die Dresdner Verkehrsbetriebe z.B. schätzen eine Kontrolle der 3G-Regel durch die Ticketkontrolleure als nicht umsetzbar ein. Außerdem sei das Verhängen von Strafen Sache der Polizei und der Ordnungsämter. Die Polizei dagegen weist die Verantwortung dafür zur Zeit noch zurück. Ein Sprecher sagte gegenüber SACHSEN FERNSEHEN, dass derzeit sowohl im ÖPNV als auch im Einzelhandel Kontrollen durch Gesundheits- und Ordnungsamt der Stadt Dresden durchgeführt würden. Die Polizei aber nur unterstützend dazu gerufen werden könne. Dies könne sich ab der kommenden Woche ändern. Noch liege den Beamten aber kein solcher Auftrag vor.
Der Bundesrat hat am Vormittag einstimmig die Änderung des Infektionsschutzgesetztes beschlossen.