Sachsen - Seit heute gilt in Sachsen im ÖPNV die 3G-Regel. Das heißt: jeder der mit Bus, Bahn oder Zug unterwegs ist, muss einen 3G-Nachweis mit sich führen.
Darauf muss vermerkt sein, ob er geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis sechs Jahre. Schulkinder müssen ebenfalls keinen Nachweis erbringen, da sie regelmäßig in den Schulen getestet werden. Auch das Tragen einer FFP 2 Maske für Erwachsene in den Fahrzeugen bleibt bestehen. Kinder ab 6 Jahren müssen einen medizinischen Mundschutz tragen. Kontrolliert werden soll die 3G-Regel in Bus und Bahn durch die Ordnungsämter.
Auch am Arbeitsplatz besteht seit heute die 3G Regel. Auch hier müssen die entsprechenden Nachweise täglich vorgelegt werden. Die Kontrollpflicht liegt hier beim Arbeitgeber.
Das Einführen der 3-G Regel im ÖPNV sowie am Arbeitsplatz wurde durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der vergangenen Woche möglich.