Dresden- In Dresden gelten seit heute strengere Corona-Regeln. Dadurch, dass am Mittwoch die Vorwarnstufe erreicht worden ist, gelten ab sofort Kontaktbeschränkungen in der sächsischen Landeshauptstadt.
So sind Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum mit nur noch zehn Personen unabhängig der Hausstände gestattet. Kinder bis 14 Jahre sowie Genesene oder Geimpfte nicht mitgezählt.
Bei Veranstaltungen und Großveranstaltungen muss unverändert auf den 3G-Nachweis, die Maskenverpflichtung abseits des Platzes und etwaige Kapazitätsbeschränkungen geachtet werden. Eine vollständige Auslastung im Innenbereich ist nur möglich bei Einhaltung von 2G oder PCR-Testung.
In den Schulen sollte ab dem kommenden Montag die Maskenpflicht im Unterricht wegfallen. Diese Erleichterung wurde angesichts der Lage gestrichen.
Die Vorwarnstufe besteht, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Belegung der Betten auf Intensivstationen einen Wert von 180 überschreitet. Gleiches gilt, wenn mehr als 650 normalstationäre Betten belegt sind. Die Vorwarnstufe ist außerdem erreicht, wenn einer der beiden vorgenannten Werte überschritten und zusätzlich die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen größer als 7,00 ist.