Do, 23.09.2021 , 11:47 Uhr

Ab sofort gilt neue Coronaverordnung in Sachsen

Sachsen- Seit heute gilt in Sachsen die neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser neuen Verfügung führt der Freistaat das 2G-Optionsmodell ein.

Das heißt nur geimpfte oder genesene Personen erhalten Zutritt zu Veranstaltungen im Innenbereich. Dazu gehören unter anderem die Gastronomie, Schwimmhallen, Diskotheken sowie Indoor-Sport.

Entscheidet sich ein Betreiber für das 2G-Modell, fallen dort Maskenpflicht sowie sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen weg. Vom 2G-Modell prinzipiell ausgeschlossen sind körpernahen Dienstleistungen, Kantinen und Mensen sowie Angebote von Bädern und Saunen oder Fitnessstudios, die dem medizinischen und therapeutischen Zweck dienen. Ausgenommen von der 2-G-Regel sind weiterhin Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. 

Die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene zuzulassen, entfällt mit Erreichen der Überlastungsstufe. Dann wird 2G verpflichtend. Die Überlastungsstufe ist erreicht, wenn in Krankenhäusern 1.300 Betten auf der Normal- oder 420 Betten auf der Intensivstation belegt sind. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 20. Oktober.