Sachsen- Fitnessstudio geschlossen und trotzdem Abos bezahlen?
Die Verbraucherzentrale Sachsen sagt, wenn die Leistungen wegen einer Schließung nicht mehr in Anspruch genommen werden können, muss für diesen Zeitraum auch keine Gebühr bezahlt werden. In diesem Fall sollten Sie sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und sich auf eine einvernehmliche Lösung einigen. Denn die meisten Verträge enthalten keine Regelungen für solche Fälle. Für diese vorübergehende Schließung wegen Corona, dürfte eine außerordentliche Kündigung nicht ausreichen, denn schließlich kann man das Fitnessstudio wieder nutzen, sobald es wieder geöffnet hat. Wer allerdings andere Unternehmen in dieser Krise unterstützen mag, der kann seine Daueraufträge weiterlaufen lassen. Für weitere Fragen steht die Verbraucherzentrale Sachsen weiterhin online, telefonisch oder per Post parat.