Dresden – Im Prozess um den Tod eines Geschäftsmannes im Gimmlitztal hat die Strafkammer des Landgerichts Dresden am Dienstag Detlef G. im Sinne der Anklage des Mordes und der Störung der Totenruhe für schuldig befunden. Der suspendierte Kriminalbeamte wurde zu acht Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts Dresden als Schwurgericht hat am Dienstag im Fall „Gimmlitztal“ den Angeklagten wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Angeklagte war bereits im April 2015 von der 1. Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil war aber durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden.
Daher musste eine erneute, sich über ingesamt zehn Tage erstreckende Hauptverhandlung durchgeführt werden. Auch die 5. Strafkammer kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte sein 59jähriges Opfer in dessen Einverständnis im Keller seiner Pension im Gimmlitztal mittels eines zu einem sog. Henkersknoten geknüpften Seiles getötet hatte, um diesen anschließend zu zerstückeln. Das Gericht hielt – wie schon seinerzeit die 1. Strafkammer – die Verhängung einer lebenslangen Freiheitstrafe – anders als der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung – für unverhältnismäßig. Zur Begründung wurde angegeben, dass die Tötung dem unbedingten Wunsch des Opfers entsprochen habe, weshalb hier eine Strafmilderung zwingend geboten gewesen sei, um dem verminderten Schuldgehalt der Tatgerecht zu werden.