Dresden/Sachsen - Ab Juli müssen alle Besitzer von Wohneigentum und Grundstücken die Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist läuft bis Oktober 2022.
Alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern einzureichen, hieß es aus dem sächsische Finanzministerium in Dresden. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober dieses Jahres. «Die Finanzämter stehen den Eigentümern gern unterstützend zur Verfügung. Über extra eingerichtete Hotlines und im Rahmen von Grundsteuersprechstunden sind sie für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar», erklärte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). Außerdem habe man eine Grundsteuer-Webseite eingerichtet, auf der alle Informationen gebündelt seien. Die Finanzämter haben in Sachsen etwa zwei Millionen Immobilien und Grundstücke neu zu bewerten und entsprechende Bescheide zu erlassen.
Diese sind dann die Basis für die Entscheidung der Kommunen über ihre sogenannten Hebesätze. Mit ihnen wird die Höhe der neuen Grundsteuer festgelegt, die ab 1. Januar 2025 fällig ist. Sachsens Landtag hatte im Februar 2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Grundlage für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Danach mussten die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die Länder konnten eigene Regelungen treffen, wovon Sachsen Gebrauch machte. (dpa)