Dresden - Der Dresdner Stadtrat hat kürzlich einen kontroversen Beschluss gefasst: Auf Antrag der AfD wurde die Einführung einer städtischen Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Doch dieser Schritt stößt auf Widerstand, denn Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat nun offiziell Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Nach einer gründlichen Prüfung durch die Stadtverwaltung ist man zu dem Schluss gekommen, dass die Umsetzung der Bezahlkarte nachteilige Folgen für Dresden haben könnte. Dies führte dazu, dass Hilbert seinen Widerspruch einlegte und die Angelegenheit erneut im Stadtrat diskutiert werden muss. Die nächste Sitzung dazu ist für den 18. April angesetzt.
Der Stadtrat hatte in der vergangenen Woche einem AfD-Antrag zur Einführung einer eigenen Bezahlkarte für Asylbewerber in Dresden zugestimmt - auch mit Stimmen von CDU, FDP und Freien Wählern. Die Entscheidung des Stadtrats sorgte nicht nur lokal, sondern auch bundesweit für Schlagzeilen. Der CDU-Bundesvorsitzende Friedrich Merz kritisierte das Verhalten seiner Parteikollegen scharf: Die CDU habe immer gesagt, dass sie AfD-Anträgen egal in welchen Parlamenten nicht zustimmen werde.
Dirk Hilbert äußerte sich ebenfalls zu der Kontroverse und betonte, dass er grundsätzlich die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete befürworte. Allerdings sei die Entwicklung und Einführung einer eigenen Karte für Dresden nicht sinnvoll, insbesondere angesichts der bereits geplanten bundesweiten Lösung.
Es bleibt jedoch noch unklar, wann genau die Rechtsgrundlage für die Bezahlkarte auf Bundesebene beschlossen wird. Sowohl Bund als auch Länder haben sich darauf verständigt, einen Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Form eines Guthabens auf einer Bezahlkarte bereitzustellen. Die genaue Ausgestaltung obliegt jedoch den Ländern.
Hilbert zufolge wäre eine Dresdner Karte nicht vor der bundesweiten Lösung fertig, da sie bundesweit ausgeschrieben werden müsste. Hilbert argumentiert weiter, dass die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses erhebliche Kosten verursachen würde, für die es derzeit keine finanzielle Deckung gibt. Die prognostizierten Kosten belaufen sich auf 140.000 bis 230.000 Euro für eine dreimonatige Nutzungsdauer als Mindestzeitraum.
André Wendt, Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Dresden, reagierte empört auf den Widerspruch von Hilbert. Er interpretierte die Reaktion des Oberbürgermeisters als Unwillen, eine Entscheidung der AfD zu akzeptieren, selbst wenn es um wichtige Themen geht.
Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung hat der Oberbürgermeister das Recht, Beschlüssen zu widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit ist er sogar dazu verpflichtet. Hilbert weist in seinem Widerspruch explizit darauf hin, dass bei einer erneuten Beschlussfassung die mangelnde finanzielle Deckung und die mögliche Rechtswidrigkeit des Antrags berücksichtigt werden müssen. (mit dpa)