Dresden/Sachsen- Die AfD-Fraktion stellt Strafanzeige gegen Sachsens Innenminister Armin Schuster. Dieser habe vor kurzem eine diffamierende Aussage gegenüber der Partei getroffen. Von Verletzung der Neutralitätspflicht ist die Rede.
Die AfD bezieht sich dabei auf einen Artikel des CDU Kreisverbands Meißen vom 5. April. In diesem wird über ein Treffen von ca. 50 CDU-Mitgliedern, dem Oberbürgermeister von Riesa sowie Polizeibeamten berichtet, welche über innenpolitische Themen diskutiert haben. Der sächsische Innenminister soll hier jegliche Zusammenarbeit mit der AfD ablehnend beantwortet haben. Zitat: „Ich koaliere nicht mit Verbrechern“. Ein Anlass für die AfD-Fraktion, Strafanzeige gegen Armin Schuster zu stellen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, den 14. April hatte die AfD ihre Sicht der Dinge dargestellt und erläuterte ihr rechtliches Vorgehen. Im Strafantrag, der bis spätestens Montag eingereicht werden soll, sind die Paragraphen 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) und 188 StGB (Beleidigungen gegen Personen öffentlichen Rechts) genannt.
Insgesamt haben diese Strafanzeige sieben Personen der AfD unterschrieben, darunter auch Joachim Keiler, Mitglied im Landesvorstand der AfD Sachsen. Er zeigte sich im Rahmen der Pressekonferenz deutlich entrüstet. Das ganze sei, "an Perfidität nicht zu überbieten", "eine Verletzung der Neutralitätspflicht" und "eine Einladung an die linksextreme Szene".