Leipzig - Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle fiel ein 20-Jähriger den Beamten auf. Er konnte sich weder ausweisen, noch war das Fahrzeug zugelassen.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle fiel den Beamten ein 20-jähriger Autofahrer besonders auf. Er konnte sich weder ausweisen, noch hatte er die Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges bei sich. Nach genaueren Untersuchungen des KFZ, stellten die Beamten fest, dass die angebrachten Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zugelassen und zusätzlich der TÜV abgelaufen waren. Das Auto wurde am Straßenrand abgestellt und die Kennzeichen beschlagnahmt. Zudem wurde eine verdächtige Substanz sichergestellt, die sich in der Jackentasche des jungen Mannes befand. Vermutlich handelt es sich hierbei um Betäubungsmittel. Zur Identitätsfeststellung wurde er auf das Revier gebracht, wo ein Freund Ausweis und Führerschein vorbeibrachte. Gegen den 20-jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.