Chemnitz – Wie in jedem Jahr wird auch 2017 bundesweit die amtliche Haushaltebefragung „Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union“ auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes durchgeführt.
Im gesamten Kalenderjahr werden ca 20.000 Haushalte im Freistaat Sachsen von Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt. Die Erhebungsbeauftragten sind ab sofort unterwegs, um ausgewählte Haushalte in Sachsen zu interviewen.
Die Haushalte werden durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt. Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Alle erfragten Informationen unterliegen der strengsten Geheimhaltung. Die gewonnenen Einzelangaben dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
Der Besuch der Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes wird schriftlich oder persönlich angekündigt. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes, welcher im Zusammenhang mit dem Personalausweis gilt, ausweisen.
Die statistischen Ergebnisse aus den Befragungen in Sachsen können alle Interessierten über die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes einsehen.
Bei Fragen zum Mikrozensus können Sie sich an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, Tel. 03578 33-2110, oder an die Kommunale Statistikstelle im Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz, Tel. 0371 488-7473, wenden.