Chemnitz – Im Fall des schweren Verkehrsunfalls auf der Zufahrt zum Parkplatz „Rossauer Wald“ auf der BAB 4 Richtung Dresden wurde nun Anklage gegen die Fahrzeugführer am Amtsgericht Döbeln erhoben.
Am 29. Juni hatte sich dort gegen 4.00 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall ereignet, in dessen Folge drei Personen verstarben und eine Person schwer verletzt wurde. Die Fahrerin einer Sattelzugmaschine hatte ihr Fahrzeug nebst Anhänger mangels anderweiter Abstellmöglichkeiten verkehrswidrig am Beginn der Parkplatzzufahrt rechtsseitig abgestellt. Kurz darauf wollte der Fahrer eines PKW Opel Vectra auf den Parkplatz abfahren.
Infolge nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit kam dieser in der Zufahrt jedoch zu weit nach rechts und kollidierte mit dem dort stehenden beleuchteten Sattelanhänger. Durch die Kollision der Fahrzeuge erlitt der Fahrer des Opel Vectra schwerste Verletzungen, seine drei Beifahrer verstarben noch am Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen den 46-jährigen, polnischen Fahrer des PKW Anklage wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und gegen die 32-jährige, deutsche Fahrerin der Sattelzugmaschine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Nach Abschluss der Ermittlungen – insbesondere auch im Ergebnis des unfallanalytischen Gutachtens – geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass beide Verkehrsverstöße zum Unfall beigetragen haben.
Die Kollision wäre danach vermeidbar gewesen, wenn die beschuldigte Fahrerin der Sattelzugmaschine ihr Fahrzeug in der Zufahrt nicht verkehrswidrig abgestellt hätte und der Fahrer des PKW mit angepasster Geschwindigkeit und der notwendigen Aufmerksamkeit auf den Parkplatz abgefahren wäre.
Wann die Hauptverhandlung beginnen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.