Mi, 10.01.2024 , 16:34 Uhr

Anklage verlesen im Grünes Gewölbe Einbruch-Prozess

Dresden/Sachsen - Der Fall um den Einbruch ins Grüne Gewölbe Dresden nimmt weiter Fahrt auf, da die Anklage gegen den 24-jährigen Angeklagten verlesen wurde.

Die Jugendkammer des Landgerichts Dresden wies zuvor mehrere Anträge und Einwände der Verteidigung zurück. Der 24-Jährige ist angeklagt, Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung und zur Brandstiftung geleistet zu haben. Zusätzlich gehört er zur Berliner Remmo-Großfamilie und ist der Bruder eines der fünf Haupttäter, die im Mai 2023 verurteilt wurden.

Staatsanwalt Christian Weber verlas die Anklage und enthüllte, dass die Haupttäter den Einbruch spätestens Anfang 2019 geplant und den nun Angeklagten ab Mitte 2019 in ihre Pläne eingeweiht hatten. Seine Aufgabe in der Tatnacht war es, seinen Bruder und zwei weitere Haupttäter zum vereinbarten Treffpunkt in Berlin zu fahren.

Allerdings geriet er am 24. November 2019 gegen 23.00 Uhr in eine Polizeikontrolle, bei der Einbruchswerkzeug im Kofferraum seines Autos entdeckt wurde. Die Täter änderten daraufhin ihren Plan, wurden jedoch nicht mehr vom Angeklagten zum Treffpunkt gebracht. Stattdessen fuhr der Angeklagte alleine weiter, um die ihn observierenden Polizeikräfte zu täuschen.

Die sechs Haupttäter fuhren schließlich mit ihren Fluchtfahrzeugen nach Dresden, wo sie im Pegelhaus der Augustusbrücke einen Brand legten, um das Grüne Gewölbe von der Stromversorgung abzutrennen. Kurz vor 5.00 Uhr brachen die Diebe dann durch ein Fenster in die Dresdner Schatzkammer ein und entwendeten 21 Diamantengarnituren.

Die Verteidiger des 24-Jährigen gaben bekannt, dass ihr Mandant keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen werde. Verteidiger Stephan Schneider sprach in einem Eröffnungsstatement von einer Verfahrensverzögerung, die den Grundsatz der Beschleunigung verletze, insbesondere in einem Jugendverfahren.

Die bereits verurteilten Haupttäter wollen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich nicht als Zeugen zur Verfügung stellen, da ihre Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Die Kammer hat bis zum 19. Juni noch weitere 35 Sitzungstage geplant. (mit dpa)