Do, 14.02.2019 , 13:33 Uhr

Anklageschrift im Fall Daniel H. durchgesickert

Chemnitz- Drogen könnten der Grund sein, warum Daniel H. im August gewaltsam zu Tode kam. Das geht aus diversen Medienberichten hervor.

Grundlage dafür ist die Anklageschrift, die offenbar durchgesickert ist. Demnach wurden seit dem Gewaltverbrechen über 100 Zeugen vernommen, die das Tatgeschehen beleuchten sollten. Allerdings konnten diese nur wenige Angaben dazu machen, was sich tatsächlich zugetragen hatte.

Die Verdächtigen sollen Daniel H. angesprochen und nach einer Karte gefragt haben. Dabei soll sich einer der Beteiligten an die Nase gefasst und eingeatmet haben, was auf den Konsum von Kokain hinweise. Laut Zeugenaussagen soll zumindest der noch immer auf der Flucht befindliche Farhad A. an dem Abend unter Drogeneinfluss gestanden haben. Auch an Daniel H. wurden bei der Obduktion offenbar Spuren von Kokain gefunden. Unklar sei jedoch, ob sich alle Beteiligten bereits vorher kannten oder es sich um ein zufälliges Aufeinandertreffen handelte.

Farhad A. soll einen Arm um Daniel H. gelegt und ihm etwas zugeflüstert haben. Worum es ging, ist nicht klar. Daraufhin soll der 35-Jährige ihn jedoch aufgefordert haben zu verschwinden, was zur Eskalation der Situation geführt hatte und in Handgreiflichkeiten endete, in deren Verlauf Daniel H. schließlich mit Messerstichen so schwer verwundet wurde, dass er seinen Verletzungen erlag.

Unklar ist noch immer, ob Daniel H. von einem oder mehreren Messern verletzt wurde. Gefunden werden konnte bislang lediglich eine Tatwaffe, an der die DNA des Getöteten festgestellt wurde. Laut der Obduktion könnten die Verletzungen von einem Messer stammen. Ein Zeuge, der das Tatgeschehen aus etwa 50 Meter Entfernung gesehen hatte, gab jedoch an, dass mehrere Männer auf den 35-Jährigen eingestochen hatten. Einen hinreichenden Beweis scheint es dafür bisher jedoch nicht zu geben.

Im Dezember wurde dann Anklage gegen Alaa S. erhoben. Gegen einen zweiten Mann, konnte sich der Verdacht nicht erhärten. Erst vor knapp einem Monat war bekanntgegeben worden, dass gegen ihn keine Anklage erhoben wird. Er soll jedoch angegeben haben, dass der flüchtige Farhad A. zugestochen habe. Wo dieser sich befindet, ist noch immer nicht klar. Er ist weiterhin zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Es wird zumindest davon ausgegangen, dass er sich nicht mehr in Deutschland befindet.

Aktuell liegt dem Amtsgericht Chemnitz die Anklage gegen Alaa S. vor. Ob sie zugelassen wird, ist jedoch noch nicht gewiss. Wie in den vergangenen Tagen jedoch bereits bekanntgegeben wurde, möchte die Verteidigung, dass das Verfahren in ein anderes Bundesland verlegt wird, da die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, wenn der Prozess in Sachsen, Thüringen oder Brandenburg durchgeführt werden sollte.

Entscheidet sich das Amtsgericht dafür, die Anklage zuzulassen, könnte das Verfahren gegen Alaa S. bereits im März eröffnet werden.