Chemnitz – Wer seine Kinder an einer Oberschule oder Gymnasium anmelden möchte, kann dies bis zum 7. März machen. Eine entsprechende Bildungsempfehlung für Schüler der vierten Klassen wird am 28. Februar erteilt.
Diese Bildungsempfehlung ist die Voraussetzung, um das Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden. Eine Anmeldung an einer Oberschule oder am Gymnasium ist bis 7. März 2018 möglich. Der Aufnahmebescheid wird bis 24. Mai von der jeweiligen Schule erteilt.
Die Zugangsvoraussetzung für eine Anmeldung am Gymnasium ist die Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Dieses wird dann erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen im vergangenen Jahr nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können Eltern ihr Kind bis zum 7. März 2018 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Dann nehmen die Kinder am 8. März 2018 an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Anschließend wird Zeitraum vom 9. bis 20. März 2018 mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am gewünschten Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.
– Anmeldeformular (Angabe von Zweit- und Drittwunsch dringend erforderlich)
– Kopie der Halbjahresinformation
– Original bzw. beglaubigte Kopie Geburtsurkunde des Kindes
– Original Bildungsempfehlung
Die Anmeldezeiten der einzelnen Schulen sind auf www.chemnitz.de abrufbar.
Weitere Informationen sind unter der Behördennummer 115 erhältlich.
(Quelle: Stadt Chemnitz)