Mi, 26.04.2023 , 10:58 Uhr

Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten ab 8. Mai möglich

Sachsen - Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab 8. Mai erfolgen.

Berechtigt sind Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten, die 2022 in besonderer Weise von Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzbriketts, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Scheitholz, Kohle oder Koks betroffen waren, teilte Gerd Lippold, Staatssekretär im Energieministerium, am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden mit.
Die Anträge nimmt bis zum 20. Oktober die Sächsische Aufbaubank (SAB) entgegen. Man rechne mit deutlich mehr als 100 000 Anträgen. In Sachsen können insgesamt etwa 90 Millionen Euro ausgezahlt werden.
«Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen», hieß es. Die Mindestsumme für die Entlastung liege bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2000 Euro je Haushalt. Für die jeweiligen Energieträger gelten unterschiedliche Referenzpreise. Das Antragsverfahren basiere auf Vertrauen, hieß es. Erforderliche Dokumente für eine Antragstellung sind Rechnungen, Kontoauszüge, ein Feuerstättenbescheid und eine Eigenerklärung.

 

Quelle:dpa