Mi, 14.06.2017 , 19:41 Uhr

Anträge entschieden - Zwei Tage vor Start scheint sich BRN-Debakel aufzulösen

Dresden – Beinah drohte die diesjährige Ausgabe der Bunten Republik Neustadt zu einer Mini-Ausgabe zu verkommen. Freitag soll das Stadtteilfest beginnen und bis Anfang der Woche hatten viele Veranstalter noch keine Genehmigung durch das Zuständige Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt erhalten. Am Montag sicherte Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (B’90/Grüne) zu, dass die Probleme mit den Anmeldungen gelöst werden. Am Mittwoch teilte er nun mit, dass alle Anträge auf Sondernutzung für die BRN sind entschieden sind.

Die Mitteilung des Baubürgermeisters lautet wie folgt: „Alle Anträge auf Sondernutzung für die BRN sind entschieden. Für einen guten Teil der Anträge haben wir nach nochmaliger Prüfung eine Lösung gefunden, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Das gilt vor allem für nicht-kommerzielle Angebote von Anwohnern. Für zwölf weitere Angebote haben wir nach Lücken auf den Aufstellflächen gesucht, im Einzelfall mit kleinen Abweichungen gegenüber dem beantragten Standplatz. Die Antragsteller werden heute darüber informiert. Für Frank´s Bar und Boys´s Bar 2 sowie die Bühne am „Blondes“ wurden Sondernutzungserlaubnisse bereits ausgereicht.

Für den Martin-Luther-Platz übernimmt Kultur 2000 e.V. die Rolle eines örtlichen Koordinators und integriert die einzelnen Stände. Damit entfallen die Sondernutzungserlaubnisse für alle Anlieger mit einem eigenen Angebot.

In den Kreuzungsbereichen Alaunstraße/Louisenstraße, Rothenburger Straße/Görlitzer Straße/Louisenstraße, Martin-Luther-Straße/Louisenstraße und Kamenzer Straße/Louisenstraße, Görlitzer Straße/Sebnitzer Straße sowie Rothenburger Straße/Böhmische Straße sind nach dem Sicherheitskonzept weiträumig keine zusätzlichen Aufbauten erlaubnisfähig. Dies betrifft in der Regel den Straßenraum vor den jeweiligen Eckgebäuden bzw. Eckgrundstücken. Die Gründe für diese Einschränkungen liegen in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Sicherung notwendiger Durchfahrtsbreiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Das Sicherheitskonzept wurde als „Übersichtsplan zu Aufbaumöglichkeiten“ veröffentlicht, zusammen mit den Informationen zur Erlaubnispraxis für das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt 2017. Für diese Kreuzungsbereiche traf das Ordnungsamt auf Basis des Sicherheitskonzepts die Entscheidung, dass sie frei von Sondernutzungen sein müssen. Die betreffenden Bereiche sind im Sicherheitskonzept mit roten Kreisen markiert.

In den Sperrkreisen des Sicherheitskonzeptes wurden vom Straßen- und Tiefbauamt den ortsfesten Gewerbetreibenden Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Im Zuge der BRN 2017 wurden diese erteilten Sondernutzungserlaubnisse für den Zeitraum Freitag, 16. Juni 2017 ab 6 Uhr, bis Montag, 19. Juni 2017 bis 13 Uhr, widerrufen. Die den ortsfesten Gewerbetreibenden erteilten Sondernutzungserlaubnisse beinhalten einen Widerrufsvorbehalt. Gemäß § 18 Sächsisches Straßengesetz können Sondernutzungserlaubnisse nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Der Widerrufsvorbehalt gilt für Fälle wie den der BRN, wenn es anders zu Sicherheitsdefiziten käme. Für diese erteilten Sondernutzungserlaubnisse fand im Rahmen der BRN 2017 eine Abwägung der privaten mit den öffentlichen Interessen statt. Der öffentlichen Sicherheit wurde der Vorrang gegeben. Vom Ordnungsamt wurde ein Widerruf der erteilten Sondernutzungerlaubnisse für Gewerbetreibende in den benannten Kreuzungsbereichen aufgrund des Sicherheitskonzepts als zwingend und unvermeidbar erachtet.

Die Mitarbeiter des Straßen- und Tiefbauamtes haben rund 330 Anträge auf Sondernutzung bearbeitet. Rund 190 Sondernutzungserlaubnisse wurden erteilt. Gründe für die Ablehnungen waren insbesondere gegeben, wenn uns mehrere Anträge für einen Standplatz vorlagen und auch in Nachbarschaft bereits die Standflächen vergeben waren. In diesen Fällen entschied das Los. In anderen Fällen zählten die Antragsteller nicht zum Teilnehmerkreis. Gewerbetreibende müssen über ein Geschäft bzw. Lokal im Festgebiet verfügen. Natürliche Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Festgebiet haben. Einzelne Anträge betrafen Flächen außerhalb des Festgeländes. Einzelne Baustellen reduzierten darüber hinaus die verfügbaren Standflächen.

Die Bearbeitung erfolgt im Bewusstsein um die Bedeutung der BRN, nicht nur für die Neustadt, sondern für die Gäste aus der ganzen Stadt und über alle Generationen hinweg. Der besondere Charme dieses Stadtteilfests liegt darin, dass sich neben kommerziellen Veranstaltern etliche Privatinitiativen ohne kommerzielle Interessen einreihen. Dieses bürgerschaftliche Engagement wollen wir unterstützen. Insbesondere die vielen – zum Teil konkurrierenden – Einzelanmeldungen stellen eine besondere Herausforderung dar. Sofern weiterhin kein Gesamtveranstalter gefunden wird, hoffen wir im nächsten Jahr insbesondere auf weitere „Insellösungen“, wie wir sie für den Martin-Luther-Platz gefunden haben. Hier werden wir nach der BRN überprüfen, wie wir dabei unterstützen können. Einzelne Standbetreiber haben mir signalisiert, sie könnten sich vorstellen, im kommenden Jahr für Bereiche Verantwortung zu übernehmen. Mit ihnen werde ich das Gespräch suchen. Insgesamt wird der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nach den diesjährigen erstmaligen Erfahrungen mit der BRN die Regeln und das Anmeldeprocedere für das Fest überprüfen.“