Leipzig - Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz einen Schauprozess gegen den Musiker Ofarim anstreben könnte, sagte Alexander Stevens der Deutschen Presse-Agentur in München, der nach eigenen Angaben mit seiner Kanzlei die Verteidigung Ofarims übernommen hat.
Nicht auszuschließen seien dabei politische Gründe. Stevens führt als Anzeichen dafür an, dass die Staatsanwaltschaft Ofarim zum Land- und nicht zum Amtsgericht angeklagt und dies mit der Prominenz des Angeklagten begründet hat. Auch der Körperverletzungsprozess gegen den nicht weniger bekannten, früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng habe schließlich in erster Instanz am Münchner Amtsgericht stattgefunden.
Der 40-jährige Ofarim wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Im vorigen Oktober hatte der Musiker in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. So habe sich der Vorfall aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht zugetragen. Das Leipziger Landgericht hat nach Angaben einer Sprecherin noch nicht über die Zulassung der Anklage gegen Ofarim entschieden. Damit wird in den kommenden Tagen gerechnet.
Stevens spricht von «einer massiven medialen Vorverurteilung» seines Mandanten und zweifelt die Unabhängigkeit der Leipziger Justiz an. «Trotz der grundrechtlich geschützten Unschuldsvermutung haben ausgerechnet der Landesvater, Ministerpräsident Kretschmer, aber auch beispielsweise Ex-Justizminister Heiko Maas sich im Vorfeld zur Sache inhaltlich geäußert und ihrer untergebenen Justiz damit Leitlinien einer Verurteilung quasi vorgegeben.»
Schon vor der Zulassung der Anklage haben Stevens und sein Team nach eigenen Angaben darum einen Antrag gestellt, den zuständigen Richter, der über die Zulassung der Anklage entscheidet, wegen Befangenheit abzulehnen. Gil Ofarim selbst will sich nach Angaben seiner Anwälte derzeit nicht äußern. (mit dpa)