Mi, 21.06.2023 , 15:47 Uhr

Arbeitsgericht bestätigt Kündigung von Frauenkirche-Organist

Dresden- Der ehemalige Organist der Dresdner Frauenkirche, Samuel Kummer, ist mit seiner Klage in erster Instanz gescheitert.

Gemäß der Mitteilung des Arbeitsgerichts Dresden bestätigte die 1. Kammer am Mittwoch die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Stiftung Frauenkirche. Die Richter waren der Ansicht, dass es berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Klägers gab, da er trotz wiederholter Abmahnungen sein Verhalten nicht geändert habe. Dies habe das Arbeitsverhältnis so stark belastet, dass eine Kündigung gerechtfertigt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ist möglich.

Gemäß der Begründung wurde Kummer (55) am 2. Januar rückwirkend zum 30. September 2022 gekündigt, nachdem er bei einem von ihm musikalisch zu begleitenden Gottesdienst nicht erschienen war. Die Stiftung Frauenkirche entschied sich zur Trennung, da es bereits ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit gegeben hatte. Der Organist war daher dreimal abgemahnt worden, was laut den Richtern gerechtfertigt war.

Das Argument des Klägers, er habe die E-Mails bezüglich der Vertretung eines Kollegen übersehen, überzeugte nicht. Es sei seine Verantwortung, "ordnungsgemäß eingehende Diensteinteilungen auch zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend zu organisieren", urteilten die Richter. Zudem habe er von dem Vertretungsbedarf gewusst, da er den Urlaubsantrag des Kollegen unterschrieben hatte. Es sei allein seine Pflicht gewesen, zu einem ordnungsgemäß zugewiesenen Dienst zu erscheinen. (dpa/sn)