Sachsen - Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens hat, gilt als einkommensarm. Das muss nicht Obdachlosigkeit oder Hunger bedeuten - doch für Betroffene ist manches nicht selbstverständlich.
Armut ist auch für viele Menschen in Sachsen ein wachsendes Problem. Im vergangenen Jahr stiegt der Anteil Betroffener im Freistaat auf 16,9 Prozent. Im Jahr zuvor waren es 16,7 Prozent. Die Altersarmut - die Betroffenheit ab einem Alter von 65 Jahren - erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 14,0 Prozent (2022) auf 15,5 Prozent. Das geht aus Zahlen hervor, die das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Bundestag erfragte. Damit ist die Armutsgefährdung im Alter im bundesweiten Vergleich in Sachsen unterdurchschnittlich (bundesweit: 18,1 Prozent), der Anstieg aber überdurchschnittlich (bundesweit: plus 0,6 Prozentpunkte).
BSW-Chefin Wagenknecht bezeichnete vor allem den Anstieg als beschämend.
"Die Ampel hat die Rentner während der Inflation im Regen stehen gelassen. Dreimal hintereinander sind die Renten real gesunken. Das hat Kaufkraft und soziale Sicherheit zerstört."
Wagenknecht forderte neue Wege in der Rentenpolitik.
"Es ist inakzeptabel, dass im EU-Schnitt das Rentenniveau rund zehn Prozentpunkte höher liegt als bei uns. In Wien sind die Renten im Schnitt rund 800 Euro höher als in Dresden. Was Österreich in der Rente kann, muss auch Deutschland können."
Allerdings sind in Österreich auch die Rentenbeiträge deutlich höher.
Laut Statistik sind Frauen (17,4 Prozent) in Sachsen häufiger betroffen als Männer (16,4 Prozent). Bei Menschen mit Migrationshintergrund liegt der Anteil bei 41,3 Prozent.
In der Statistik heißt es offiziell Armutsgefährdung statt Armut. Als Gefährdungsgrenze gilt ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. Der Schwellenwert für Alleinstehende lag im vergangenen Jahr bei 15.715 Euro im Jahr. Bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahre waren es 33.002 Euro. Dabei handelt es sich um das gesamte Nettoeinkommen eines Haushalts inklusive Wohngeld, Kindergeld oder anderer Zuwendungen. Wer weniger als diese Summe im Monat zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. (dpa)