Dresden - Am Assi Eck in der Dresdner Neustadt darf es erst mal weiter laut bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat bereits am Montag entschieden, dass die Stadt Dresden erneut ein Schutzkonzept und Maßnahmen gegen den Lärm an der Schiefen Ecke erarbeiten muss.
Die Stadt sei außerdem nicht verpflichtet, den Lärmpegel so niedrig wie möglich zu halten. Das Gericht zweifelt weiter an, ob man überhaupt mehr Ruhe für das Areal fordern kann. Denn es müsse erst einmal geklärt werden, ob der Lautstärkepegel von 62 Dezibel, ab dem es nicht mehr zumutbar ist, auch ohne feiernde Menschen erreicht werde.
Erst Ende Juni hatte der Stadtrat zwei Vorschläge zur Lärmminderung an der Partymeile in der Neustadt abgelehnt. Diese sahen vor, eine Polizeiverordnung einzuführen, in der ein Alkoholkonsum-, -mitführ- und -abgabeverbot verankert waren.