Fr, 02.03.2018 , 11:49 Uhr

Auf ins Abenteuer Ausland

Dresden - Das Sächsische Kultusministerium vergibt 35 Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Das Stipendium umfasst unter anderem die Kosten der Unterbringung, des Schulbesuchs, die Flugkosten und Versicherungen im Ausland. Der Eigenanteil beträgt 150 Euro. Die Bewerbung für Oberschüler der 8. Klasse ist noch bis zum 9. März möglich.

Das Sächsische Kultusministerium vergibt auch in diesem Jahr 35 Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Kultusminister Christian Piwarz ermutigte besonders die Oberschüler, diese einmalige Chance zu nutzen: „Eine solche Erfahrung stärkt das Selbstbewusstsein und die Persönlichkeit, was sich nicht nur im Unterricht, sondern auch im späteren Berufsleben auszahlen wird Ein Schulbesuch im Ausland ist natürlich auch eine gute Möglichkeit, um seine Fremdsprachenkenntnisse weiter zu verbessern.“
Der Schulbesuch im Ausland wird vom 22. September bis 20. Oktober 2018 durchgeführt und kann in Frankreich, Malta, Tschechien, den USA, Kanada und vom 22. September bis 19. Oktober 2018 im Vereinigten Königreich erfolgen.

Die Unterbringung erfolgt in Gastfamilien, die in Zusammenarbeit von Experiment e. V. und den Partnerorganisationen ausgewählt werden. Das Stipendium umfasst unter anderem die Kosten der Unterbringung, des Schulbesuchs, die Flugkosten von Deutschland ins Zielland und zurück und die notwendigen Versicherungen im Ausland. Ein Eigenanteil von 150 Euro wird von allen Teilnehmern erhoben, in besonderen Härtefällen kann dieser Eigenanteil in Raten gezahlt werden.

Noch bis zum 9. März ist eine Bewerbung möglich. Bewerben können sich Oberschüler, die zum Zeitpunkt der Bewerbung die Klasse 8 einer Schule im Freistaat Sachsen besuchen und zum Zeitpunkt des Schulbesuchs im Ausland ebenfalls noch schulpflichtig sind. Damit werden Stipendien nur für Schüler gewährt, die zum Zeitpunkt des Aufenthalts im Ausland die Klasse 9 einer Oberschule im Freistaat Sachsen besuchen.
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen sind Bewerbungen von Gymnasiasten und Schülern beruflicher Schulen ausschließlich für die Zielländer Frankreich und Tschechien möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Teilnahme am Stipendienprogramm für Gymnasiasten sowie Schülern in Abschlussklassen nicht möglich ist.

Außerdem sollten die Schüler gute schulische Leistungen in der Sprache des Ziellandes vorweisen können, damit eine Verständigung vor Ort möglich ist. Eine Rolle spielen auch die sozialen Kompetenzen, Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Voraussetzung ist daher auch ein ehrenamtliches Engagement im Vereins- oder Schulleben.

Ehemalige SMK-Stipendiaten und Schüler, die bereits im Rahmen eines anderen Programms eine Schule im Ausland besucht haben, können sich nicht bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen können heruntergeladen werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 9. März 2018 an stipendium@smk.sachsen.de zu senden.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus