Di, 28.02.2023 , 14:26 Uhr

Zum 1. März wird die Corona-Schutz-Verordnung aufgehoben

Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Sachsen - Zum 1. März dieses Jahres wird der Bund alle Corona-Testpflichten aufheben. Daher werde auch die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. 

Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt. Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten. Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen.

Staatsministern Petra Köpping freue sich, dass die Corona-Schutz-Verordnung nach knapp drei Jahren und insgesamt 63 Verordnungen auslaufen könne. Das sei ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität. Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch weiterhin notwendig ist, umsichtig zu sein und gerade in sensiblen Bereichen oder im Umgang mit vulnerablen Gruppen Vorsicht walten zu lassen, so die Ministerin. Sie empfehle, eine Maske zu tragen, wenn es eng ist. Zudem appellierte Petra Köpping daran, bei einem positiven Test auch weiterhin darauf zu achten, dass andere Personen nicht angesteckt werden.