Di, 02.07.2024 , 17:20 Uhr

Prozess wegen Hitlergruß-Vorwürfen

Auftritt trotz Krankschreibung für Prozess - Gibt es jetzt Ärger für Melanie Müller?

Leipzig - Der Prozess um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller wird verschoben. Die 36-Jährige ist krank, gibt aber Berichten zufolge auf Mallorca ein Konzert. Hat dies Konsequenzen?

Nach der krankheitsbedingten Absage ihres Prozesses um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller gibt es möglicherweise Ärger um einen angeblichen Auftritt der 36-Jährigen. Der zuständige Richter am Amtsgericht Leipzig werde den Vorfall sicherlich prüfen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage der dpa:

"Der Auftritt trotz Krankschreibung muss aber nicht zwingend rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen."

Einem Bericht des TV-Senders RTL zufolge soll die Sängerin am Montagabend - dem Vorabend des abgesagten Prozesstermins - auf Mallorca in einem Club aufgetreten sein. Es liege Videomaterial vor, das Müller zeige. Das Management und der Anwalt von Melanie Müller äußerten sich auf Anfragen der dpa nicht dazu. 

Ursprünglich hätte am Dienstag der Prozess gegen Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beginnen sollen. Am Montag wurde dem Gericht ein ärztliches Attest vorgelegt. Daraufhin habe die zuständige Kammer die Verhandlungsunfähigkeit von Frau Müller festgestellt und den Termin zur Hauptverhandlung verschoben, hatte der Gerichtssprecher erläutert. 

Es ist bereits die zweite Verschiebung des Prozesses. Dieser sollte ursprünglich am 18. Juni beginnen. Schon damals war die Verhandlung wegen einer Erkrankung Müllers vertagt worden. Ein neuer Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest. 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte im Mai Anklage gegen Müller erhoben, weil sie öffentlich mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Dabei beziehen sich die Ermittler auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig. Auf einer Veranstaltung soll sie von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben. Außerdem geht es um den Vorwurf des Drogenbesitzes. Müller soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben. 

Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu «Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut» zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Bewegung gewesen, um das Publikum anzuheizen, hatte sie betont. Für die Sängerin gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. (dpa)