Leipzig- Sogenannte Soziale Erhaltungssatzungen sollen Wohnräume vor kostenaufwändigen Modernisierungen schützen, die die Wohnenden verdrängen könnten.
Stadtteile, die einen hohen Bedarf einer Aufwertung aufweisen, werden vor steigenden Mietkosten geschützt. Dabei werden einerseits aufwändige Sanierungen verhindert und die Bevölkerungsmischung aufrecht erhalten. Andererseits soll das Vorhaben den Wohnungsbau in den Ortsteilen auch nicht ausbremsen. In der Praxis bedeutet das einen Bedarf an Genehmigung baulicher Maßnahmen durch die Stadt Leipzig. Wie bei den bisherigen Zonen, richtet sich die Begrenzung dieser Erhaltungssatzungen "Plagwitz/Kleinzschocher" und "Leutzsch" mehr nach dem Zustand der Wohngebäude, als nach tatsächlichen Ortsteilen.