Sachsen - Die sächsische Regierung hält die vom Bund geforderte Bereitstellung von Flächen für Windkrafträder trotz aller Probleme für machbar.
Die gesetzlichen Vorgaben werden ohne Frage umgesetzt, dennoch bleibe die Vorgehensweise des Bundes fraglich, sagte Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt der DPA. Berlin habe Flächenziele vorgegeben, diese würden aber nichts aussagen. Arbeitgeber und Gewerkschaften würden nicht über die "Größe der Lohntüte verhandeln, sondern über deren Inhalt", sagte Schmidt.
Die Flächenvorgabe weiche davon ab, was CDU, Grüne und SPD in Sachsen im Koalitionsvertrag vereinbarten. Due Ausbauziele wurden nach Leistung ausgerichtet. Das halte der Minister für sachgerechter. Bis zum Jahr 2024 sollen demnach "vier Terawattstunden aus erneuerbarer Energie hinzukommen, mindestens die Hälfte davon aus Windenergie. Bis 2030 sollten es zehn Terawattstunden zusätzlich aus erneuerbaren Energien sein." Fragwürdig sei ferner, warum der Bund für Länder unterschiedliche Vorgaben machte. Länder, die nicht so dicht besiedelt seien wie Sachsen, hätten zum Teil geringere Ausbauziele.
Dennoch will Schmidt jetzt nur nach vorn schauen. Wie das Zwei-Prozent-Ziel erreicht werde, sei zunächst eine innersächsische Diskussion. Der Bund lasse mehr Flächen für Windenergie zu, als es das sächsische Energieministerium wolle, so Schmidt. Jetzt schon seien Windkraftanlagen in Wäldern möglich. Allerdings hänge das vom Schutzstatus und der Wertigkeit der Waldfunktion ab. "Wir gehen davon aus, dass sich zwischen acht und zwölf Prozent der Waldfläche für Windräder eignen könnten. Wald nimmt 28 Prozent der Landesfläche ein. Sollten zehn Prozent davon für Anlagen geeignet sein, wären wir schon bei einem Gesamtwert von 2,8 Prozent und würden damit die Vorgaben übererfüllen. Allerdings ist das nur rein rechnerisch betrachtet", sagte Schmidt. Dennoch liege im Wald ein großes Potenzial.
Auch frühere Tagebauflächen können laut Schmidt eine Rolle spielen. Dort sei aufgrund der Nähe zu Kraftwerken auch das Leitungsnetz kein Problem. "Allerdings kann das nicht die alleinige Lösung sein. Die Bewohner dieser Regionen haben viele Jahre Bergbau ertragen und sollen jetzt nicht mit den Windrädern allein gelassen werden. Auch hier kann es nur um einen Flächenanteil von zwei Prozent gehen." Da der Bund nun Windräder in Landschaftsschutzgebieten zulasse, gelte es auch diese Möglichkeit zu prüfen.
Schmidt zufolge dürfen die Interessen der Kommunen und ihre Bewohner in keinem Fall unbeachtet bleiben.
Aktuell gibt es in Sachsen 904 Windräder. Laut Bundesverband Windenergie gehört Sachsen beim Ausbau der Windenergie zu den Schlusslichtern in Deutschland. Im ersten Halbjahr kamen nur zwei neue Anlagen mit zusammen sieben Megawatt Leistung hinzu. Schmidt: "Ganz oft hängt das am Artenschutz. Auch der mangelnde Leitungsausbau spielt eine Rolle, das gilt gleichermaßen bei der Photovoltaik. Manche Leute haben schon seit einem halben Jahr ihre Anlage auf dem Dach, aber noch immer keinen Anschluss."
Der Minister verwies auf die beiden gut 240 Meter hohen Windräder in nahe des Zwickauer VW-Werkes. Sie konnten 2022 nur eingeschränkt in Betrieb gehen. Grund sind Greifvögel, die unweit der Windräder nisten. Deshalb gibt es die Auflage, dass die Windräder an 100 Tagen nach Brutbeginn des Milans von 9 bis 17 Uhr stillstehen müssen.
Schmidt verwies abschließend auf Konsequenzen, sollte Sachsen die Vorgaben des Bundes nicht umsetzen. "Wenn wir das bis 2027 gesteckte Zwischenziel von 1,3 Prozent Windkraft-Fläche nicht schaffen, wird der Bund zwangsweise alle Flächen in Sachsen für Windkraftanlagen freigeben. Das wollen wir nicht. Wir möchten weiter nur geeignete Flächen ausweisen."
Der Bund hat die Länder gesetzlich verpflichtet, mehr Flächen zur Erzeugung von Ökostrom bereitzustellen. In Sachsen sollen bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windräder reserviert sein. Derzeit sind es lediglich 0,2 Prozent. Dennoch ist man hier optimistisch. (mit dpa)