Dresden- Sportvereine dürfen Außensportanlagen ab Montag, dem 4. Mai 2020, unter Auflagen wieder nutzen. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller begrüßt diese Regelung, worauf sich die Mitglieder der Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung darauf verständigt haben.
»Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Unsere Sportlerinnen und Sportler sehnen sich danach, ihr Training zum Teil wieder aufnehmen zu können. Deshalb freue ich mich über die neue Regelung, die ein wichtiges Signal für den Breitensport und das Vereinsleben im Freistaat Sachsen ist. Ich appelliere aber an alle Sportler und Trainer, nicht nur die Regeln im Spiel, sondern auch jene in der Pandemiebekämpfung einzuhalten«, so Wöller.
So sei neben der Abstandswahrung beispielweise wichtig, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Händehygiene eingehalten wird. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden.
Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.
(Quelle: Sachsen.de)