Mi, 21.06.2023 , 12:09 Uhr

Die Schuldunfähigkeit der Angeklagten sei festgestellt worden

Babys von Balkon fallen gelassen - Mutter freigesprochen

Dresden - Eine Mutter, die wegen versuchten Totschlags und schwerer gefährlicher Körperverletzung an zwei ihrer Kinder angeklagt war, wurde freigesprochen. 

Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Dresdner Landgerichts am Dienstag beruhte auf der Schuldunfähigkeit der Angeklagten, die von einem Sachverständigen aufgrund von Drogenkonsum und psychischen Erkrankungen festgestellt wurde. Die 37-jährige Frau, die noch einen älteren Sohn hat, soll in einer Entzugseinrichtung untergebracht werden.

Nach Überzeugung der Richter soll die 37-Jährige am 13. Juni 2022 ihre damals sechs Monate alten Zwillinge vom Balkon ihrer Wohnung im ersten Stock eines Dresdner Plattenbaus fallen gelassen haben. Die Babys überlebten den Sturz aus einer Höhe von knapp fünf Metern mit schwersten Schädel-Hirn-Traumata und Wirbelverletzungen. Sie mussten mehrere Operationen durchlaufen. Laut Anklage sind dauerhafte körperliche und geistige Schäden bei den Jungen zu befürchten. Derzeit werden sie von Familienangehörigen betreut.

Die Richter entsprachen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da die Verteidigerin angekündigt hat, in Revision zu gehen. Vor Gericht konnte sich die Angeklagte nur an die Bedrohung durch eine Person in ihrer Wohnung und an Brandgeruch erinnern. (mit dpa)