Sachsen/Hessen - Der Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer wird ab Mittwoch starten. Auch ein Eilantrag in zweiter Instanz der Deutschen Bahn konnte daran nichts ändern.
Die Deutsche Bahn hatte am 09. Januar einen weiteren Eilantrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht, um den von der GDL geplanten Streik abzuwenden. Dieser wird vom 10. bis 12. Januar stattfinden. Die Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht auf einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik hatte heute um 17 Uhr stattgefunden. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.
"Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren"
sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. Somit wird es ab morgen auch in Sachsen zu diversen Ausfällen und Einschränkungen bei der Deutschen Bahn kommen. Dazu heißt es:
"Der Notfahrplan der DB sichert nur ein sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der DB. Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt."