Mi, 21.02.2024 , 09:30 Uhr

Bauherrenschutz bis zur Fertigstellung Ihres Projekts

Beim Bau eines Eigenheims in Sachsen ist es entscheidend, von Anfang an den richtigen Versicherungsschutz zu haben. Entdecken Sie die wichtigsten Versicherungen für Bauherren und erfahren Sie, wie Sie sich effektiv vor finanziellen Risiken schützen können.

Angesichts niedriger Zinsen entschließen sich viele Deutsche zum Bau eines Eigenheims. Noch ehe der erste Stein gesetzt ist, sollten sich private Bauherren um ihren Versicherungsschutz kümmern, um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wir stellen die fünf wichtigsten Policen vor und weisen auf ein aktuelles Urteil des Thüringer Landessozialgerichts hin. 

Wer ein Haus baut oder die Eigentumswohnung renoviert, übernimmt viel Verantwortung, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Vom ersten Spatenstich an haftest Du als Bauherr für Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen ‒ auch wenn Du selbst den Schaden nicht verursacht hast. Um gegen dieses Risiko abgesichert zu sein, benötigst Du eine sogenannte Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung. 

Was ist bei der Bauherrenhaftpflicht wichtig?

Wir empfehlen Dir, diese Ver­si­che­rung auf jeden Fall vor Baubeginn abzuschließen. Denn Deine Haftung beginnt bereits bei Vertragsabschluss mit einem Architekten oder mit der Planung durch eine Baufirma. Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Höhe der Bau- und der Ver­si­che­rungs­sum­me. Empfehlenswert ist eine Ver­si­che­rungs­sum­me von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei die meisten Anbieter diesen Betrag ohnehin als Untergrenze ansetzen. Eine Selbstbeteiligung senkt in der Regel die Beiträge und kann sich daher lohnen. 

Die Ver­si­che­rung endet automatisch mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei oder drei Jahre nach Ver­si­che­rungsbeginn. Welche Frist gilt, kannst Du in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nachlesen. 

Planst Du Baumaßnahmen in Eigenregie, musst Du das dem Versicherer vor Abschluss des Vertrags mitteilen. So sind mögliche daraus resultierende Schäden ebenfalls abgesichert. Erfahrungsgemäß passieren mehr Unfälle, wenn Bauherren selbst Hand anlegen, als wenn sie die Arbeiten an professionelle Baufirmen übertragen. Deshalb sind Bauherrenversicherungen ab einer Eigenleistung von mehr als 20.000 Euro deutlich teurer. 

Wenn Du bereits ein Haus besitzt und es nur aus- oder umbauen willst, reicht in der Regel die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus, auch bei Eigenleistungen. Welche Bausumme genau versichert ist, legt jede Ver­si­che­rung individuell fest – üblich sind 50.000 bis 100.000 Euro. Bei einigen Versicherern geht die Bauherrenabsicherung auch weiter. Schau in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen, was in Deiner Privathaftpflicht abgedeckt ist. Wichtig ist, dass Du Deiner Ver­si­che­rung die Baumaßnahmen mitteilst. 

Als Bauherr in Sachsen ist der Abschluss folgender Versicherungen essentiell: 

  1. Bauherrenhaftpflichtversicherung: Diese ist ab Baubeginn notwendig, um für Schäden an Dritten zu haften, die während des Baus entstehen. Die empfohlene Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Millionen Euro. 
  2. Private Unfallversicherung: Sie bietet Schutz bei Unfällen während des Bauvorhabens, mit Leistungen wie Einmalzahlungen oder Renten bei dauerhaften Schäden. 
  3. Feuer-Rohbau- und Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung schützt vor Schäden durch Brände, Blitzschlag oder Explosionen während der Bauphase. 
  4. Bauleistungsversicherung: Sie deckt unvorhersehbare Schäden ab, die durch Naturgefahren, Vandalismus oder Fahrlässigkeit entstehen können. 
  5. Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke: Wichtig für Eigentümer von unbebauten Grundstücken, um Schäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht abzudecken. 

Wann zahlt die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht?

Die Ver­si­che­rung springt nicht ein, wenn ein Arbeiter Ansprüche gegen Dich als Bauherrn stellt. Wenn zum Beispiel ein Bauarbeiter stolpert und sich ein Bein bricht, ist das ein Arbeitsunfall und damit ist die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zuständig, nicht die Bauherrenhaftpflicht. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung wehrt aber unberechtigte Ansprüche ab, Du musst Dich dann nicht darum kümmern. 

Planst Du ohne Architekten und baust das ganze Haus ohne Baufirma, kannst Du oft keine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Nach den Bedingungen der meisten Versicherer besteht Ver­si­che­rungs­schutz nur, wenn Dein Hausbau von entsprechenden Firmen zumindest geplant wird. 

Ebenfalls nicht versichert ist, wenn Deine Angehörigen zu Schaden kommen, wenn zum Beispiel Dein Ehepartner durch herumliegenden Bauschutt verletzt wird oder ein Bauarbeiter das Auto Deiner Schwiegermutter beschädigt. Hilft Dir hingegen ein Verwandter bei den Baumaßnahmen und verursacht dabei einen Schaden bei einem Unbeteiligten, ist dieser Schaden versichert. 

Schäden am Rohbau sichert nicht die Bauherrenhaftpflicht, sondern die Bau­leist­ungs­ver­si­che­rung oder die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ab. 

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