Bautzen - Mit dem Start der Ausbildung nach den Sommerferien beginnt für viele Schulabgänger ein neuer Lebensabschnitt. Manche stehen vor der Herausforderung, eine eigene Unterkunft zu finden, da die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist.
Um diese finanzielle Belastung auszugleichen, können die Agenturen für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewähren. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung sollten alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Jugendliche haben Anspruch auf BAB in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung sowie in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Hier könnten gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage kommen. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für Ausbildungsförderung wenden.
Die Antragstellung erfolgt am bequemsten und schnellsten online unter: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab