Di, 10.01.2023 , 11:00 Uhr

Der 56-jährige hat die Stadt Dresden und die SAB um 600.000 Euro geprellt

Bauunternehmer wegen Corona-Betrugs verurteilt

Dresden - Der bislang größte Prozess am Landgericht Dresden wegen Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen ist am Montag mit Haftstrafen zu Ende gegangen. Die Richter verurteilten einen 56 Jahre alten Bauunternehmer wegen Subventionsbetrugs in 28 Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

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Er hatte sich nach Überzeugung des Gerichtes Corona-Hilfen im Wert von gut 372.000 Euro ergaunert. Der Mann war schon vorbestraft. Der Beschuldigte hatte bereits ab April 2020 Dutzende gefälschte Anträge auf Corona-Hilfen für Selbstständige bei der Stadt Dresden und der Sächsischen Aufbaubank eingereicht. Dazu nutzte er die Personalien von mehr als 20 Beschäftigen seines Unternehmens aus Rumänien und Moldawien. Ein Großteil der betroffenen Arbeiter lebte in Firmenwohnungen, ihre Post, Bankkonten und Ausweise wurden von dem Unternehmer kontrolliert. Der 56-Jährige räumte zum Prozessauftakt Mitte September 2022 einen Großteil der Vorwürfe ein. Er soll in seinen Firmen für Baudienstleistungen allein das Sagen gehabt haben, obwohl ihm eine Geschäftsführung nach einer Verurteilung wegen Insolvenz und Bankrott im Jahr 2017 verboten worden war. Zahlreiche der zunächst mehr als 40 angeklagten Betrugsvorwürfe stellte das Gericht mit Blick auf die Verurteilung der übrigen Taten ein. Insgesamt umfassten die gefälschten Anträge eine Summe von 600.000 Euro, nicht alle wurden aber bewilligt.

Der mitangeklagte Bruder des Bauunternehmers wurde zu drei Jahren Haft verurteilt - wegen Betrugs, Beihilfe zum Subventionsbetrug in sieben Fällen und Besitzes kinderpornografischer Dateien. Der 53-Jährige hatte lediglich gestanden, einen Antrag für sich ausgefüllt zu haben. Bei der Durchsuchung der Wohnungen und Speichermedien stießen die Ermittler zufällig auch auf 4.000 illegale Fotos und Videos mit sexualisierter Gewalt an Kindern. Eine 60 Jahre alte Sekretärin der Baufirmen erhielt wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug in 21 Fällen ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie 3.600 Euro Geldstrafe gefordert, ihr Verteidiger Freispruch. Die Angeklagte habe lediglich Anweisungen befolgt, argumentierte er. Der Vorsitzende Richter bezweifelte das, die Frau habe weit mehr als das getan. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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