Fr, 14.07.2023 , 16:13 Uhr

Beamtenrechtliche Schritte gegen Studierenden

Dresden- Nachdem ein Studierender der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in der Nacht zum heutigen Freitag in der Nähe eines Clubs in Dresden strafrechtlich auffällig geworden ist, hat Rektor Dirk Benkendorff unverzüglich disziplinarische Maßnahmen gegen den 22-jährigen Polizei-Kommissaranwärter eingeleitet.

Ihm wird vorgeworfen, den Hitlergruß gezeigt, Getränke anderer Clubbesucher gestohlen, einen Sicherheitsdienstmitarbeiter gebissen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Der Täter befand sich zum Zeitpunkt der Taten unter Alkoholeinfluss. Die Vorfälle haben sich außerhalb des Dienstes ereignet.

Rektor Dirk Benkendorff nimmt eindeutig Stellung zu dem Vorfall:
"Polizeibeamtinnen und -beamte tragen eine große gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser immer bewusst sein. Dies gilt insbesondere außerhalb der Dienstzeit im privaten Umfeld. Das Verhalten dieses Studierenden meiner Hochschule ist in keiner Weise akzeptabel. Offensichtlich ist er sich seiner Verantwortung nicht im Geringsten bewusst."

Hintergrundinformationen:
Der Beschuldigte hat gemäß § 23 (4) des Beamtenstatusgesetzes den Status eines Beamten auf Widerruf und kann jederzeit entlassen werden. Der betroffene Polizei-Kommissaranwärter gehört zum Abschlussjahrgang des laufenden Jahres an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Die Ernennung der Absolventinnen und Absolventen dieses Jahrgangs zum/zur Kommissar/in ist für den 1. Oktober 2023 geplant. (tk)