Sachsen - Nach einem schwerwiegenden Behördenfehler kehrt eine Familie aus Mittelsachsen, die fälschlicherweise nach Albanien abgeschoben wurde, wieder nach Deutschland zurück.
Dabei handelt es sich um eine minderjährige Patientin, die an Mukoviszidose leidet und auf kontinuierliche medizinische Versorgung angewiesen ist. Obwohl ein Duldungsgrund vorlag, wurde die Familie Mitte September abgeschoben. Innenminister Armin Schuster (CDU) informierte, dass die rechtliche Prüfung des Falls zwar noch aussteht, aber aufgrund des vorliegenden Duldungsgrundes die Rückkehr angeordnet wurde. Das Ministerium bedauert den Fehler zutiefst und hofft auf eine rasche Wiedereingliederung der Familie in Sachsen.
Die Abschiebung hatte zuvor scharfe Kritik vom Flüchtlingsrat ausgelöst. Dieser betonte, dass die 16-jährige Patientin dringend auf medizinische Versorgung angewiesen ist und dennoch nach Albanien abgeschoben wurde. Dort wurde ihr sogar die notwendige Medikation entzogen, was zu einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands führte. Der Flüchtlingsrat bezeichnete die Abschiebung als grobe ethische Missachtung der schweren Erkrankung einer minderjährigen Person. (dpa)