Dresden - Im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" geht am Montag die Berufungsverhandlung über den Schadensersatzanspruch von Regine Töberich gegenüber der Landeshauptstadt Dresden in die nächste Runde. Töberich ist der Ansicht, die Stadt habe ihre Amtspflichten verletzt. Einen nicht erzielten Gewinn in Höhe von 18 Millionen Euro soll ihr Dresden ersetzen.
Im Verfahren fordert DresdenBau Chefin Regine Töberich Ersatz für den Schaden, den sie durch die Nichtrealisierung des Bauprojekts "Marina Garden", auf einem Grundstück in Elbnähe zwischen dem Elbradweg und der Leipziger Straße erlitten haben will. Sie ist der Ansicht, die Landeshauptstadt Dresden habe ihr obliegende Amtspflichten unter anderem deshalb verletzt, weil sie verzögert über eine Bauvoranfrage vom Oktober 2014 entschieden habe. Hätte die Stadt rechtzeitig entschieden, hätte sie ihr in der Folge eine Baugenehmigung für das geplante Projekt nicht mehr versagen können. In der Folge hätte die Stadt demnach die Nichtrealisierung des Bauprojektes, das Wohn- und Geschäftsräume vorsah, verschuldet. Mit rund 18 Millionen Euro beziffert Töberich den Ausfall der Gewinne; also ihren Schaden.
Im Gegensatz dazu ist die Stadt Dresden der Auffassung, ihre Amtspflichten nicht verletzt zu haben. Eine Baugenehmigung hätte der Klägerin nicht erteilt werden können. Das Bauprojekt hätte der aktualisierten städtebaulichen Planung widersprochen. Zudem hätten neue Erkenntnisse aufgrund des Elbehochwassers im Jahr 2013 eine Ausnahmegenehmigung für das im Überschwemmungsgebiet liegende Grundstück im fraglichen Zeitpunkt nicht zugelassen.
Das Landgericht Dresden hat im November 2016 die Klage von Regine Töberich abgewiesen. Dagegen hat Töberich Berufung eingelegt. In der darauf folgenden mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden am 28. Juni 2017 wurde der Sach- und Streitstand ausführlich erörtert. Den Parteien war Gelegenheit eingeräumt worden, weiter vorzutragen. Nachdem sie davon umfangreich Gebrauch gemacht haben, wird nun erneut verhandelt werden.