Dresden – Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und DresdenBau Chefin Regine Töberich geht in die nächste Runde. Am Mittwoch verhandelt der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden über den Schadenersatzanspruch zum Wohnparkprojekt „Marina Garden“ in Dresden-Pieschen.
Weil sie durch die Nichtrealisierung des Bauprojekts auf dem Grundstück in Elbnähe im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zwischen dem Elbradweg und der Leipziger Straße einen finanziellen Schaden erlitten haben will, hatte Regine Töberich auf Schadensersatz geklagt. Sie ist der Ansicht, die Stadtverwaltung habe die ihr obliegenden Amtspflichten unter anderem deshalb verletzt, weil sie verzögert über eine Bauvoranfrage vom Oktober 2014 entschieden habe. Hätte die Stadt rechtzeitig entschieden, hätte sie ihr in der Folge eine Baugenehmigung für das geplante Projekt nicht mehr versagen können. Da die Landeshauptstadt somit die Nichtrealisierung des Bauprojektes, das Wohn- und Geschäftsräume vorsah, verschuldet habe, habe Dresden Töberich den von ihr mit dem Bauprojekt zu erzielenden Gewinn in Höhe von rund 24 Millionen Euro zu ersetzen. Von diesem werden derzeit 3 Millionen Euro im Wege einer Teilklage verlangt.
Die Landeshauptstadt ist der Auffassung, ihre Amtspflichten nicht verletzt zu haben. Eine Baugenehmigung hätte der Chefin der DresdenBau GmbH nicht erteilt werden können. Das Bauprojekt hätte der aktualisierten städtebaulichen Planung widersprochen. Zudem hätten neue Erkenntnisse aufgrund des Elbehochwassers im Jahr 2013 eine Ausnahmegenehmigung für das im Überschwemmungsgebiet liegende Grundstück im fraglichen Zeitpunkt nicht zugelassen.
Das Landgericht Dresden hat die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung Töberichs, über die nunmehr das Oberlandesgericht Dresden zu entscheiden hat.