Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Freitag mitteilte. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan waren im Mai 2023 vom Landgericht Dresden zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden, wegen Diebstahls sowie Brandstiftungen an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses und einem Stromverteiler. Im Vorfeld einer Verständigung hatten sie den mengenmäßigen Großteil der Beute Ende 2022 zurückgegeben, teils mechanisch oder durch Feuchtigkeit beschädigt - gegen Geständnisse und Strafrabatt. Der sechste Beschuldigte hatte ein Alibi und wurde freigesprochen.
Vier der fünf Verurteilten hatten bei dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des BGH Revisionen eingelegt. Drei richteten sich gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden und eine gegen das verhängte Strafmaß. Zudem waren auch Verfahrensfehler geltend gemacht worden.
Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum vom 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden. Zwei von ihnen brauchten nicht mal fünf Minuten, um durch ein mehrere Nächte zuvor präpariertes und mit Hydraulik-Spezialwerkzeug aufgestemmtes Fenster in das Museum einzusteigen, mit Axthieben Löcher in die Vitrine mit den kostbarsten Preziosen zu schlagen und herauszureißen, was sie fassen konnten. (mit dpa)