Chemnitz- Träger soziokultureller Projekte können sich noch bis zum Donnerstag, dem 1. November 2018, beim Kulturbetrieb Förderprogramm „Soziokultureller Jugendfonds“ um Fördermittel bewerben.
Jedes Jahr stehen ca. 50.000 Euro Projektmittel zur Verfügung. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur erprobt werden. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, der Stadterneuerung, der Ökologie und dem Umweltschutz oder Themen zu Geschichte und kultureller Identität, zu Integration und Inklusion – der Themenvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Die Vorhaben sollen einen experimentellen und innovativen Charakter besitzen und beispielhaft für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen sein.
Damit regt der Fonds Projektideen an, die sparten- und themenübergreifend angelegt sind und in denen nachgedacht wird, wie man in Zukunft leben will und wodurch neuer
Gemeinschaftssinn gestiftet werden kann. Besonders gefragt sind Projekte, die die Eigenbeteiligung der Kinder und Jugendliche fördern wollen.
Es können Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine kurzfristige (einjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung und der Nachbereitung eines Projektes mit einbeziehen.
Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Träger besondere künstlerische Ansprüche vorweisen können und die Vorhaben dafür geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das
kulturelle Leben der Stadt Chemnitz in der Öffentlichkeit darzustellen.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen sowie Personalvereinigungen, die zeitlich befristete Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche realisieren wollen. Die Antragsteller haben ihren Sitz in Chemnitz oder möchten Ihr Vorhaben in Stadt Chemnitz realisieren. Minderjährige Personen oder Initiativen, die aus minderjährigen Personen bestehen, können ihre Anträge über einen Verein stellen.
Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und zeitliche Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur kulturellen Vielfalt, Demokratie und Integration, ein HipHop-Workshop oder eine Fotoausstellung zum Wandel eines Stadtteiles oder ein Projekt mit Jugendlichen zu Graffiti und zum Umgang mit neuer Medienkunst – der Fantasie und dem Experiment sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit und Kreativität sind gefragt, Freude am Handwerken und Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen.
Anträge auf eine finanzielle Unterstützung müssen schriftlich erfolgen. Dafür gibt es ein gesondertes Antragsformular.
Die Fördermittel des Soziokulturellen Jugendfonds sind bei diesem Förderprogram auf max. 2.500 Euro pro Maßnahme begrenzt und sollten 90 Prozent der Gesamtkosten/-finanzierung nicht übersteigen. Ein Facharbeitskreis des Soziokulturellen Jugendfonds unter der Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Chemnitz bereitet die Entscheidungen bis zum Februar 2019 über die eingegangenen Anträge vor. Die Projekte dürfen (inklusive der Vorbereitungszeit) nicht vor Anfang Januar 2019 beginnen.
Nähere Informationen, die Richtlinie und die Antragsformulare finden Sie unter: www.chemnitz.de/chemnitz/de/kultur/kulturfoerderung
Quelle: Stadt Chemnitz