Sachsen - In Sachsen sind bislang 28 Fälle von Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden.
Mit Stand vom 22. Juli seien insgesamt 709 beantragte Entschädigungsverfahren registriert worden, teilte der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) auf Anfrage mit. Demnach wurden hiervon 624 beschieden. Weitere 11 Verfahren haben sich auf sonstige Art erledigt - etwa weil sich der Impfort nicht in Sachsen befand.
Eine statistische Erhebung der Höhe der sich hieraus ergebenden bereits gezahlten Entschädigungen sei nicht möglich. Den Angaben zufolge wurde in 596 Verfahren mangels Kausalzusammenhanges zwischen den geltend gemachten Gesundheitsstörungen und der Covid-19-Impfung der Entschädigungsanspruch abgelegt. Entsprechend seien 74 Verfahren noch in Bearbeitung.
In Sachsen wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bislang rund 7,8 Millionen Corona-Impfungen verabreicht. Bei einer Anerkennung einer Gesundheitsstörung infolge einer Impfung gibt es finanzielle Unterstützung. Bis zu einer Dauer von sechs Monaten gehe man von einer vorübergehenden Störung aus, danach von einer dauerhaften. Einen Antrag auf die Anerkennung eines Impfschadens und Entschädigung können Menschen stellen, die sechs Monate nach der Impfung noch über Gesundheitsschäden klagen.
Zu den Gesundheitsstörungen, die als Impfschaden anerkannt werden können, zählen unter anderem Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Thrombosen oder die Transverse Myelitis, eine seltene neuroimmunologische Erkrankung, bei der es zu einer Entzündung des Rückenmarks kommt. (dpa)