Mi, 24.08.2022 , 11:03 Uhr

Innenminister Armin Schuster zum Fall von Pham Phi Son

Bleiberecht für Vietnamesen - Diskussionen dauern an

Sachsen - Dem früheren vietnamesischen Vertragsarbeiter Pham Phi Son und seiner Familie droht eine Abschiebung. Für Sachsens Innenminister Armin Schuster steht diese Entscheidung noch nicht endgültig fest.

Wie Schuster am Dienstag sagte, könne er aus den Worten der Härtefallkommission keine "fundamentale Ablehnung" des Falls erkennen. Ohne neue Argumente könne die Kommission aber nicht den gleichen Fall wieder aufmachen. Ihm als Innenminister fehle im Moment die Rechtsgrundlage für eine Entscheidung. Die Angelegenheit müsse ihm zunächst von der Härtefallkommission vorgelegt werden. Schuster bestätigte, dass der betroffene Vietnamese nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Der frühere vietnamesische Vertragsarbeiter Pham Phi Son war 1987 in die damalige DDR gekommen. Er lebt mit seiner Familie in Chemnitz und soll nun abgeschoben werden, weil er 2016 längere Zeit zu einer medizinischen Behandlung in seiner Heimat weilte und damit Fristen in Deutschland verletzte. Gerichte hatten die Entscheidung bestätigt.

Der Sächsische Flüchtlingsrat hatte den Fall öffentlich gemacht und eine Petition zum Verbleib der Familie gestartet. Bis Dienstagabend hatten knapp 68 000 Menschen die Online-Petition unterzeichnet, aus Sachsen gut 15 000. Damit ist das erforderliche Quorum erfüllt und der Petitionsausschuss des Landtages kann sich mit dem Fall befassen.

Am Dienstag forderten die Landtagsfraktionen von Grünen und SPD ein Verzicht auf die Abschiebung. «Wir Bündnisgrüne wollen uns mit der drohenden Abschiebung der Familie Pham/Nguyen nicht abfinden. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht», erklärte die Landtagsabgeordnete Petra Čagalj Sejdi.

«Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren», betonte SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas. Dabei seien alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. (mit dpa)