Mo, 28.01.2019 , 17:15 Uhr

Bombendroher muss sich vor Gericht verantworten

Chemnitz- Am Montag hat am Amtsgericht Chemnitz der Prozess gegen einen 65-Jährigen begonnen.

Ihm wird zur Last gelegt, dass er mehrere Bombendrohanrufe von einer Telefonzelle aus getätigt hat, die jeweils zur Räumung der Innenstadt geführt haben. Auch die Räumung des Weindorfs im August geht auf das Konto des 65-Jährigen.

Warum er die Drohanrufe getätigt hat, ist bislang noch nicht klar. Im Laufe des Prozesses erhoffen sich Staatsanwaltschaft und Gericht jedoch nähere Angaben zu den Hintergründen. Dass er für einige der Taten verantwortlich ist, scheint bewiesen.

Ob der Mann zum Zeitpunkt der Anrufe schuldfähig war, wird der Prozess ergeben. Dafür ist entscheidend, ob er in solchem Umfang alkoholisiert war, dass er nicht mehr wusste, was er tat. Aber was für ein Strafmaß erwartet ihn, falls er verurteilt wird? Wie die Pressesprecherin des Amtsgerichts Chemnitz erklärte, erwarten den Mann für jede einzelne Tat eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Die Einzelstrafen werden dabei zusammengefasst zu einer Gesamtstrafe.

Durch die Bombendrohungen ist den betroffenen Geschäften und Händlern ein hoher Sachschaden entstanden. Nach einer Verurteilung kann der 65-Jährige ebenfalls für diese Verluste zur Verantwortung gezogen werden.