Sa, 06.07.2024 , 15:53 Uhr

"Wir wollen keine Schlechterstellung gegenüber amtierenden Landtagsabgeordneten"

Bündnis Deutschland kündigt Anfechtung der Landtagswahl an

Sachsen - Die Kleinpartei Bündnis Deutschland plant, die bevorstehende Landtagswahl am 1. September anzufechten. Grund dafür sind laut eigenen Angaben Benachteiligungen im Vorfeld der Wahl.

Der Spitzenkandidat und Bundesvorsitzende der Partei, Steffen Große, behauptete:

"Wir wollen keine Schlechterstellung gegenüber amtierenden Landtagsabgeordneten, deshalb werden wir wegen der Ablehnung von zwei Berufsbezeichnungen auf der Landesliste von Bündnis Deutschland die Landtagswahl in Sachsen anfechten. Es geht ums Prinzip und den Zustand unserer Demokratie."

Der Hintergrund dieser Ankündigung ist eine Entscheidung des Landeswahlausschusses, der gestern die Landeslisten von 19 Parteien für die Landtagswahl zugelassen hatte, darunter auch die von Bündnis Deutschland. Die Listen werden im Sächsischen Amtsblatt am 15. Juli 2024 veröffentlicht.

Der Streitpunkt betrifft die Änderung der Berufsbezeichnungen von zwei Kandidaten der Partei. Steffen Große, Referatsleiter im sächsischen Kultusministerium, wurde in der Liste als Angestellter geführt. Einem weiteren Kandidaten wurde die Bezeichnung Personalleiter nicht anerkannt.

Große betont, dass Wähler zunehmend auf die Qualifikationen der Kandidaten achten, besonders seitdem etliche Bewerber trotz abgebrochenem Studium politische Ämter bekleiden. „Deshalb ist es uns wichtig, dass wir qualifiziertes Personal aufstellen und dies dem Wähler so auch sagen und zeigen können“, sagte er.

Bündnis Deutschland argumentiert, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, ob jemand mit einer Berufsausbildung als Angestellter oder als Referatsleiter mit Hochschulabschluss tätig ist. Ebenso sei es für den Personalleiter relevant. Hingegen können Parlamentarier die Bezeichnung Landtagsabgeordneter führen, obwohl dafür weder eine Berufsausbildung noch ein Studium notwendig ist.

Große kritisiert, dass die Mitglieder des Landeswahlausschusses, die von den Parlamentsparteien gestellt werden, sich Vorteile verschaffen und konkurrierende Mitbewerber benachteiligen. „Das ist ein kalkulierter Wahlnachteil, den wir so nicht hinnehmen werden“, so Große.

Nach Paragraf 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes kann gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses Einspruch beim Landtag eingelegt werden.

Die Kleinpartei Bündnis Deutschland, die sich als liberal und konservativ positioniert, will bei der Landtagswahl in Sachsen eine entscheidende Rolle spielen. Bei der Europawahl erzielte die Partei jedoch nur 0,6 Prozent der Stimmen. Laut Große hat das Ende 2022 gegründete Bündnis Deutschland bundesweit etwa 1.000 Mitglieder in 15 Landesverbänden, davon 80 in Sachsen. (mit dpa)