Sachsen- Am Dienstag berät der Bundestag über ein Gesetz zur Impfprävention gegen Covid-19. Noch in dieser Woche soll es zu einem Beschluss kommen.
Das vor kurzem geänderte Infektionsschutzgesetz soll erneut geändert werden. Am Dienstag dem 7. Dezember debattiert der Bundestag laut Tagesordnung über einen Gesetzesentwurf „zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Erstmals wird u.a. über die angesprochene Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ab dem 15. März 2022 beraten, so Focus Online. Dafür sei die Neuregelung des Gesetzes Voraussetzung.
Der Bundesrat berät anschließend in einer Sondersitzung am 10. Dezember über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag zuvor beschließen will. Damit das zu erwartende Gesetz ggf. schnellstmöglich in Kraft treten kann, kommt der Bundesrat eher zusammen. Die reguläre Sitzung ist für den 17. Dezember angekündigt. (bundesrat.de)