Das Verbot gegen den Verein WorldWide Resistance-Help (WWR-Help) wurde am Freitag von dem Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. In der Begründung heißt es, dass seit 2019 keine Verbindung zwischen der Organisation und Ansaar bestehen, da die Bankkonten gekündigt wurden.
Das Verbot des somalischen Komitees Information und Beratung (SKIB) bleibt hingegen bestehen, da hier eine Einflussnahme und Kontrolle der Aktivitäten durch Ansaar nachgewiesen worden waren.
Das Bundesinnenministerium hatte beide Organisationen vor gut zwei Jahren mit der Begründung verboten, dass die Spendensammlungen von Ansaar an terroristische Vereinigungen im Ausland weitergeleitet werden würden.
Das eigentliche Hauptverfahren gegen Ansaar wird am 15.August fortgesetzt.
Quelle: dpa