Fr, 07.07.2023 , 16:00 Uhr

Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot von WorldWide Resistance-Help auf

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat das vor zwei Jahren verhängte Verbot gegen den Verein Word Wide Resistance-Help (WWR-Help) als rechtswidrig erklärt. Ein anderer Verein als Teil von Ansaar bleibt hingegen verboten.

Das Verbot gegen den  Verein WorldWide Resistance-Help (WWR-Help) wurde am Freitag von dem Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. In der Begründung heißt es, dass seit 2019 keine Verbindung zwischen der Organisation und Ansaar bestehen, da die Bankkonten gekündigt wurden. 

 Das  Verbot des somalischen Komitees Information und Beratung (SKIB) bleibt hingegen bestehen, da hier eine Einflussnahme und Kontrolle der Aktivitäten durch Ansaar nachgewiesen worden waren. 

Das Bundesinnenministerium hatte beide Organisationen vor gut zwei Jahren mit der Begründung verboten, dass die Spendensammlungen von Ansaar an terroristische Vereinigungen im Ausland weitergeleitet werden würden.

Das eigentliche Hauptverfahren gegen Ansaar wird am 15.August fortgesetzt.

Quelle: dpa