Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag den Weg frei gemacht für Fahrverbote in deutschen Innenstädten. Das Gericht hält entsprechende Fahrverbote nach geltendem Recht für zulässig.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind Dieselfahrverbote zulässig, wenn diese Maßnahme die Meßwerte von Stickoxiden in Zukunft senken können. Geklagt hatten die Städte Düsseldorf und Stuttgart, das Gericht machte deutlich, dass Fahrverbote nicht vor dem 01. September 2018 durchgesetzt werden können. Die Luftreinhaltepläne der Städte müssen aber verschärft werden.
Eine genaue Ausgestaltung der Fahrverbote und die mögliche Einführung einer blauen Plakette zur besseren Kontrolle von Dieselautos ist noch offen. Bislang hat sich die Bundesregierung gegen eine solche Plakette gestellt.