Leipzig- Seit Heute verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtmäßigkeit von Pandemie-Maßnahmen im Herbst 2020.
Im Fokus stehen zwei Corona-Schutzverordnungen aus Sachsen und dem Saarland, die unter anderem die Schließung von Gastronomiebetrieben angeordnet hatten. Die Kläger betreiben Restaurants und ein Hotel- und Tagungszentrum.
In der Vorinstanz hatten die Oberverwaltungsgerichte unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Während das sächsische OVG die Klage abwies und die Verordnung als verhältnismäßig ansah, gab das Oberverwaltungsgericht des Saarlands den Klägern recht. Die Corona-Schutzverordnung hatte in diesem Fall nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, da das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung nicht ausreichend war. Der Bundesgesetzgeber änderte es erst im November 2020.