Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stand am Donnerstag im Mittelpunkt einer rechtlichen Auseinandersetzung, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben betrifft.
Zwei schwerkranke Menschen haben Klage gegen das Bundesinstitut Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht, nachdem ihnen der Zugang zu einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital verweigert wurde. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg, und nun hängt das Schicksal der Sterbewilligen von der Entscheidung des Bundesgerichts ab, die für den 7. November erwartet wird.
Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen (OVG) hatte die Klagen bereits abgewiesen und argumentiert, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der menschlichen Gesundheit im Vordergrund stehen sollten. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sei dadurch nicht verletzt, da es alternative Möglichkeiten gebe, wie die Unterstützung durch Ärzte oder Organisationen, die Suizidhilfe leisten. Die Kläger haben gegen dieses Urteil Revision eingelegt.
Die Kläger betonen, dass sie keine Unterstützung von Sterbehilfe-Organisationen oder Ärzten in Anspruch nehmen möchten. Stattdessen möchten sie das Betäubungsmittel in einer Apotheke erwerben und es im Kreise ihrer Familie einnehmen. Sie argumentieren auch, dass es äußerst schwierig sei, einen Arzt zu finden, der Mittel zur Selbsttötung verschreibt.
Seit 2017 wurden beim BfArM 244 Anträge auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital gestellt. Kein einziger Antrag wurde bewilligt, die Mehrheit wurde abgelehnt, einige zurückgezogen und etliche Verfahren sind noch offen. In 36 Fällen sind die Antragsteller bereits verstorben.
Dieser Fall steht im Zusammenhang mit einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das Recht auf selbstbestimmtes Sterben feststellte und das Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland aufhob. Trotzdem gibt es weiterhin Streit um konkrete Regelungen zur Sterbehilfe, und bisher konnten im Bundestag keine einheitlichen Lösungen gefunden werden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Zugang zu Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige ab. Sie argumentiert, dass bereits jetzt mehreren Hundert Menschen jährlich mit anderen Mitteln zur Selbsttötung geholfen wird. Zudem fordert die Stiftung, die Sterbehilfe gegen Gebühr zu verbieten, da die Autonomie in Gefahr sei, wenn Geld im Spiel ist.